Steigt die Hochwassergefahr? Welchen Einfluss haben Flächenumwidmungen für Gewerbegebiete in Hodenhagen auf die Wasserhaltung? Besteht Hochwassergefährdung durch nachbarschaftliche Geländeerhöhung?
In Hodenhagen wurde zuletzt nördlich der L191 das „Gewerbegebiet NORD“ entwickelt, dessen Erweiterung durch die 22. Änderung des FNP in die abschließende Phase eingetreten ist.
Durch die Ausweisung von vormals landwirtschaftlichen Flächen als Gewerbegebiet und durch die nachfolgende Bebauung ist bereits großflächig eine Veränderung der Landschaft aufgetreten. Viele der Gewerbegrundstücke wurden um etwa 1 m aufgeschüttet. Die in den 1950er Jahren entwickelten und errichteten Wasserhaltungssysteme sind dieser Veränderung nicht mehr gewachsen. In der Folge werden zunehmend hohe Wasserstände und Überschwemmungen mit hohen Schadenspotentialen beobachtet.
In diesem Zusammenhang hat der Deichverband Hodenhagen eine Zusammenfassung zu Geländeformung und Wasserhaltung verfasst.
Wenn Sie das Dokument als pdf-Datei mit allen Abbildungen und Fotos abrufen möchen, klicken Sie bitte hier >>
Deichverband Hodenhagen
Einfluss von Flächenumwidmung für Gewerbeansiedlungen auf die Wasserhaltung

In Hodenhagen wurde zuletzt nördlich der L191 das „Gewerbegebiet NORD“ entwickelt, dessen Erweiterung durch die 22. Änderung des FNP in die abschließende Phase eingetreten ist.
Der Deichverband Hodenhagen hat als Träger öffentlicher Belange hiervon Kenntnis erlangt und seine Stellungnahme im Verfahren abgegeben. Primär geht es uns hierbei um die Fragestellung, ob und in welchem Umfang die bereits erfolgten und noch geplanten Bauprojekte und die damit verbundene Umgestaltung der ursprünglichen Landschaft einen Einfluss auf die Wasserhaltung im betrachteten Bereich hat. Wir haben für unsere Bewertung die aktuellen Karten und neuesten Informationen über diesen Bereich zugrunde gelegt. Hieraus wird deutlich, dass das Gelände eine deutliche Nord-Süd-Hanglage aufweist. Mit einer Geländehöhe von ca. 48m an der nördlichen Grenze und dem Tiefpunkt von ca. 22m südlich des Flugplatzes fällt das Gelände kontinuierlich ab. Die Entwässerung erfolgt über eine Vielzahl von Gräben und Kleingewässern, die u.a. im „Wiedenhausener Bach“ münden. Da die Bodenstruktur im oberflächennahen Bereich bis zu einer Tiefe von etwa 0,6m nur begrenzt wasserdurchlässig ist, und zudem infolge des dort vorherrschenden flachen Geländes einen hohen Grundwasserstand aufweist, können anfallende Niederschläge nur begrenzt abgeführt werden. Dieses ist auch augenfällig, da die Felder nach Regenereignissen oft wochenlang unter Wasser stehen. Hierbei speichert die vorhandene Vegetation das Wasser und verlangsamt seine Fließgeschwindigkeit nachhaltig.
Vor kurzem sind die Berechnungen zur Auswirkung von Starkregenereignissen vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie auf dem „Geoportal“ veröffentlicht worden. Für den von uns betrachteten Bereich bestätigen sich die Beobachtungen und weisen gleichzeitig auf Schwerpunkte des Hochwasserschutzes hin.

Es ist zu erkennen, dass nicht nur entlang der Entwässerungsgräben mit hohen Wasserständen zu rechnen ist, sondern auch flächig bis in die Ortslage hinein immer wieder Wasser ansteht. Aus diesem Grunde hat das NLWKN auch in 2019 ein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Das nun vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Wiedenhausener Baches beginnt nördlich von Hodenhagen an der Landstraße L190. Es erstreckt sich stromauf bis zum Zusammenfluss von Kreutzförthsbach und Krelinger Bach. Der Wiedenhausener Bach durchfließt dabei den nördlichen Teil der Ortschaft Hodenhagen. Das nun gesicherte Überschwemmungsgebiet überdeckt eine Fläche von rund 33 Hektar.
Vorbeugender Hochwasserschutz: NLWKN ermittelt gefährdete Flächen im Heidekreis

Bild: Auf dem Weg in die Aller durchfließt der Wiedenhausender Bach Hodenhagen. Der NLWKN hat ermittelt, wo im Hochwasserfall Gefahren drohen.
Dass diese Berechnungen sinnvoll und zutreffend sind, wurde am 04.08.2021 deutlich, als – ausgelöst durch Starkregenfälle – der Wiedenhausener Bach über die Ufer trat und die angrenzende Straße „Lünzheide“ in Hodenhagen nachhaltig überspülte.

Bild: Überspülte Lünzheide 2021
Dann kam es in Hodenhagen am 24.12.2024 entlang des „Wiedenhausener Baches“ zu einer noch stärkeren Überschwemmung von Straßen und Grundstücken. Etwa 30-40 Keller und Garagen liefen voll und mussten ausgepumpt werden. Auch die Kanalisation war wochenlang betroffen und konnte nur mit Sondermaßnahmen in Funktion gehalten werden.

Bilder: Hochwasserereignis im Zeitraum 24.12.-31.12.2024 Lünzheide und Nachbarschaft
Auf Befragen der Anwohner konnte sich keiner an einen ähnlich gelagerten Vorfall seit Besiedlung dieses Ortsteils erinnern.
Zeitgleich wurde auch das weiter südlich gelegene Gebiet des Flugplatz-Sondergebiets von diesem außergewöhnlichen Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen. Die Kanalisation stand auch hier komplett unter Wasser. Grundstücke und Straßen standen derart unter Wasser, dass Anwohner nur mit Gummistiefeln ihre Häuser erreichen konnten.
Wenn man sich heute die Hallen in den Gewerbegebieten SÜD und NORD ansieht, so ist zu beobachten, dass alle Hallen deutlich erhöht stehen. Man hatte die Grundstücke um rund 1 Meter aufgefüllt. Hierdurch entstehen zweierlei Effekte. Infolge der Versiegelung (zum Teil 80%) steht überhaupt nur noch eine geringe Restfläche zur Versickerung zur Verfügung. Und durch die höher gelegenen Flächen muss nun das vorher dort von der Vegetation gehaltene Wasser auf die umgebenen Flächen (die noch das ursprüngliche Höhenniveau aufweisen) ausweichen, sammelt sich dort und fließt schließlich unverzögert ab.

Bilder oben: Gewerbeflächen Süd und NORD; aufgeschüttete Grundstücke
Trotz all dieser Maßnahmen kommt es immer wieder zu Situationen, die den Berechnungen widersprechen. So laufen die Regenwasserrückhaltebecken auch jetzt noch über die Begrenzung und werden zum Teil abgepumpt.

Zusammenfassung:
Durch die Ausweisung von vormals landwirtschaftlichen Flächen als Gewerbegebiet und nachfolgende Bebauung ist großflächig eine Veränderung der Landschaft aufgetreten. Viele der Gewerbegrundstücke wurden um etwa 1 m aufgeschüttet. Die in den 1950er Jahren entwickelten und errichteten Wasserhaltungssysteme sind dieser Veränderung nicht mehr gewachsen. In der Folge werden zunehmend hohe Wasserstände und Überschwemmungen mit hohen Schadenspotentialen beobachtet.
Insbesondere die durch das NLWKN als Hochwassergefährdet eingestufte Fläche von 33 ha um den Wiedenhausener Bach herum schwillt immer wieder schnell an. Der Abfluss von Regenwasser ist in diesem Bereich durch zahlreiche südlich gelegene Hallenbauten nachhaltig gestört. Das Wasser sucht sich dann den Weg des geringsten Widerstands.
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass in solch sensiblen Bereichen derartige Geländeveränderungen ohne Genehmigung durch den LK Heidekreis stattfinden können. In Gebieten mit Hochwassergefahr ist eine Aufschüttung nicht zulässig!
Es ist dringend geboten, eine Gesamtbetrachtung des Bereichs NORD/SÜD unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen und der Wasserhaltung vorzunehmen. Auf Flächen, deren Grundwasserstand im Winter knapp unter der Geländekante liegt, und die (durch Gutachten aus 2023 bestätigt) für eine Versickerung nicht geeignet sind, kann kein Wasser mehr absorbiert werden. Bis zur Klärung des Gesamtzusammenhangs durch eine objektive Begutachtung unter Mitwirkung aller Parteien ist eine weitere Landschaftsveränderung nicht zulässig.
Deichverband Hodenhagen

Verbandsvorsteher