Infolge des Urteils des Bundes-Verwaltungsgerichts zu Mängeln in Verbandssatzungen sind eine Vielzahl von Wasser- und Bodenverbänden infolge der gerichtlich festgestellten „Rechtsunwirksamkeit“ neu zu gründen. Der LK Heidekreis ist gleich dreimal betroffen. Hierzu gehört auch der Deichverband Hodenhagen.
Deichverband Hodenhagen
Körperschaft öffentlichen Rechts
Die Geschäftsführung
Hodenhagen, am 10.03.2025
Eine erste Einschätzung des LK Heidekreis zum weiteren Vorgehen führte im Dezember 2024 zur vorübergehenden Mandatsübertragung an Dritte, wegen der sich der DV Hodenhagen, vertreten durch den Vorstand, mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Lüneburg wandte.
Der am 10.03.2025 durchgeführte Erörterungstermin führte zu einem Vergleich zwischen den Beteiligten. Im Ergebnis ist der Verbandsvorstand nicht abberufen und führt darüber hinaus alle erforderlichen Maßnahmen zum Deicherhalt wieder eigenständig aus. Nach Erstellung der neuen Satzung und deren Verabschiedung wird der alte Verband liquidiert und durch den neu zu gründenden ersetzt. Eine Mitgliederversammlung mit Wahl der Verbandsorgane kann erst nach Vorlage der neuen, rechtskräftig verabschiedeten Satzung erfolgen. Dieses liegt in den Händen des LK Heidekreis.
Vor Gericht wurde auch die Fragestellung von rechtswirksamen Handlungen nicht rechtskräftig gegründeter Verbände thematisiert. Hier bestätigte das Gericht die Auffassung des Verbandsvorstands, dass die Arbeit des Verbands in den letzten 30 Jahre Rechtskraft erlangt hat. Aus der Rechtsprechung sind ähnlich gelagerte Fälle bekannt (Verbandsgründung zu Zeiten der DDR und Überführung in das Rechtssystem der BRD), die hier den Maßstab legen.
Auch als verantwortlicher Ansprechpartner für verwaltungsrechtliche Fragen ist der Vorstand des DV Hodenhagen nach wie vor für sein Verbandsgebiet zuständig, da er als Einziger das Mandat hierfür hat. Wenn dem nicht so wäre, hätte das Verwaltungsgericht die Klage des DV Hodenhagen auch unmittelbar abgewiesen. Der Vorstand hat umgehend gehandelt und die Verwaltung der SG Ahlden über den geänderten Sachverhalt informiert. In diesem Zusammenhang wurde auch die bislang nicht erfolgte Beteiligung des DV Hodenhagen als „Träger öffentlicher Belange“ im Verfahren 22. Änderung des FNP (2. Erweiterung Gewerbegebiet Nord) gemäß Baugesetzbuch angesprochen. Dieses muss jetzt unverzüglich nachgeholt werden, denn nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen ist bei Durchführung der Bauleitplanung mit erheblichen, insbesondere unvorhersehbaren Auswirkungen auf die Umwelt und das Verbandsgebiet zu rechnen. Wenn diese Beteiligung ausbleibt, können Abwägungsfehler bei den Entscheidern entstehen und damit auch Verwaltungsakte unter Rechtsvorbehalt gelangen.
In diesem Zusammenhang haben wir uns in einem Schreiben an den Samtgemeinde-Bürgermeister Herrn Niemann gewendet, das hier abrufbar ist. >>
Wir werden Sie als unsere bisherigen und auch zukünftigen Verbandsmitglieder immer zeitnah über die laufenden Ereignisse informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand
Dr. Christoph Wasserfuhr
Verbandsvorsteher
F.-W. Mylius
Vorstand
A. Hause
Vorstand